Ablauf - 
was passiert?

Kurzübersicht: 

  1. Terminvereinbarung
  2. Erstgespräch
  3. ggf. weitere Termine: Kennenlernen & Diagnostik
  4. Klärung Therapieziele und Behandlungsplan
  5. Therapieantrag bei Krankenkasse & Therapiebeginn

Kontakaufnahme & Terminvereinbarung

Bei Interesse an einer diagnostischen Abklärung oder Psychotherapie in meiner Praxis, kannst Du Dich gerne in meiner telefonischen Sprechzeit jeweils Montags in der Zeit von 8:00 bis 8:30 Uhr unter der zur Verfügung gestellten Handynummer melden. Gerne kann der Erstkontakt auch über eine SMS erfolgen und ich melde mich dann sobald als möglich zurück, um einen ersten Termin zu vereinbaren.

Alternativ schreibe mir eine Email oder nutze das Kontaktformular der Website (unter Angabe einer Rückrufnummer). Bitte beachte, dass aus Datenschutzgründen keine sensiblen Daten (Diagnosen, Details zu Krankheitsgeschichte) schriftlich übermittelt werden. Alle relevanten Informationen, welche Deine Behandlung oder Vorgeschichte betrifft, besprechen wir bitte im persönlichen Kontakt.

BITTE BEACHTE: 

Es ist wichtig, dass Du die Person, bei der Du mitversichert bist, über Deine Kontaktaufnahme informierst. Auch bei Volljährigkeit erfordert eine privatversicherte Psychotherapie das Einsverständnis des Versicherungsnehmers/ der Versicherungsnehmerin. 

Zuletzt ist mir wichtig, bereits im Vorfeld zum Erstkontakt darüber in Kenntnis zu setzen, dass es sich bei einem Erstgespräch im ersten Schritt lediglich um eine Ersteinschätzung und Beratung handelt. Durch ein Erstgespräch ist nicht automatisch die Option für eine spätere Behandlung/Therapie bei mir beinhaltet. Die Vergabe eines Therapieplatzes erfolgt nach sorgfältiger Überprüfung Deines persönlichen Anliegens  und ist überdies von meinen Behandlungskapazitäten abhängig.

Ablauf

Erstgespräch

Ein Erstgespräch bietet Dir die Möglichkeit, dir ein erstes Bild von mir als Person und Psychotherapeutin zu machen. Du kannst herausfinden, ob Du gut mit mir reden und Dich mir anvertrauen kannst. Im Anschluss an das Erstgespräch entscheiden wir gemeinsam, ob ein einmaliges Gespräch ausreichend war oder ob es sinnvoll sein kann, weitere Termine zu vereinbaren, damit wir uns besser kennenlernen und zusammen herausfinden können, was Du in Deiner Situation brauchst.

Sollte dies der Fall sein, dann besteht im Anschluss an das Erstgespräch die Möglichkeit, weitere Sprechstundentermine und diagnostische Probestunden (probatorische Sitzungen) wahrzunehmen, um abzuklären, welches Vorgehen und welcher therapeutische Rahmen (Kurzzeit- oder Langzeittherapie; Einzel- oder Gruppentherapie)  für Dich sinnvoll erscheint.

Wenn keine krankheitswertige psychische Störung vorliegt, informiere ich Dich gerne über andere alternative Unterstützungsangebote (wie z.B. Beratungsstellen, Selbsthilfegruppen), die zweckmäßiger erscheinen.

Sollte sich Deine Beschwerden als so komplex darstellen, dass eine ambulante Therapie zum gegenwärtigen Zeitpunkt wenig Aussicht auf Erfolg verspricht, berate ich Dich und Deine Eltern auch gerne hinsichtlich einer vollstationären oder teilstationären Klinikbehandlung und informiere über regional verfügbare Angebote sowie das erforderliche Anmeldeverfahren.

Neuigkeiten: 

Ab April 2026 verfüge ich über einen eigenen Kassensitz.

Die Behandlung kann dann direkt über die gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden.

Für weitere Informationen zur Terminvergaben und Verfügbarkeit von Therapiepätzen bitte ich um Kontaktaufnahme.

April
2026

Möglichkeiten der Kostenübernahme

Meine Praxis ist zum aktuellen Zeitpunkt und bis Beginn April 2026 eine reine Privatpraxis. Ich verfüge bis dahin über keine Kassenzulassung: daher bin ich noch nicht berechtigt mit den gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen. 

Die Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen erfolgt in meiner Praxis grundsätzlich - unabhängig vom individuellen Versicherungstarif - nach der Gebührenordnung für PsychotherapeutInnen (Eine Kurzübersicht ist hier zu finden: GOP gemäß Abrechnungsempfehlungen für psychotherapeutische Leistungen, Stand 01.07.2024)

Es ist wichtig zu wissen, dass die Versicherungsnehmer (typischerweise ein Elternteil) den Differenzbetrag trägt, sollte die Privatkasse nicht den üblich berechneten Satz vollständig übernehmen. Daher bitte ich - auch in eigenem Interesse - um Klärung der Kostenübernahme vorab.

Private Kranken-
versicherung

Die Übernahme der Therapiekosten durch die Privatkasse richtet sich nach dem jeweiligen Tarif richtet, der vertraglich abgeschlossen wurde. Ich empfehle daher explizit,  sich VOR der Kontaktaufnahme mit mir über die Versicherungskonditionen bezüglich der Kostenübernahme psychotherapeutischer Leistungen bei der  Privatkasse zu erkundigen. 



Beihilfe

Die Beihilfe erstattet in der Regel die Kosten für eine ambulante Psychotherapie. Die Voraussetzungen hierzu werden in der  Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) geregelt. Bitte  VOR dem Erstgespräch Kontakt zur Beihilfestelle aufnehmen, um die jeweiligen Rahmenbedigungen abzuklären und sich die entsprechenden Formulare  zu schicken zu lassen. 



Selbstzahler

Auf eigenen Wunsch besteht auch die Möglichkeit, für die Therapiekosten selbst aufzukommen.

Mit Selbstzahlern kann das Honorar im Einzelfall nach gemeinsamer Absprache vereinbart werden. Typischerweise richtet sich Honorar nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).


WICHTIG:

Eine privatkassenfinanzierte Psychotherapie kann für junge Menschen unter Umständen Folgen in Hinblick auf nachträglich abzuschließende Versicherungen oder auch bestimmte berufliche Tätigkeiten haben. 

Sollten sich in diesem Zusammenhang  Unklarheiten/ Fragen ergeben,  bitte gerne bereits bei der ersten Terminvereinbarung direkt ansprechen.

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